KÄTHE-KOLLWITZ-GYMNASIUM WESSELING

Leistungskonzept

Rahmenvorgaben für die Leistungserhebung und –bewertung

in den Sekundarstufen I und II 

 

Das hiermit vorgelegte Konzept der Beurteilung von Schülerleistungen bildet einen verbindlichen Rahmen und ist damit Grundlage der Leistungsbeurteilung am KKG. Die fachspezifischen Besonderheiten, die sich aus Fachlehrplänen ergeben, finden Niederschlag in ergänzenden internen Darstellungen der jeweiligen Fachkonferen­zen. Hierzu gibt unsere Homepage Auskunft. 

Mit diesem Konzept wollen wir allen Beteiligten am Schulleben die Leistungsbewer­tung transparent und nachvollziehbar darstellen. Die Kenntnis der Anforderungen und eine engagierte Mitarbeit bilden das Fundament des schulischen Erfolgs. 

 

Leistungsfeststellung und –bewertung in der Sekundarstufe I 

 

1. Schriftliche Leistungen
 

1.1 Schriftliche Leistungsfeststellung

Die schriftliche Leistungsfeststellung erfolgt in den Hauptfächern an Hand von Klas­senarbeiten. Zeitlicher Umfang und Anzahl der Klassenarbeiten orientieren sich an den aktuellen Vorgaben der APOSI, in der Regel zwei bis drei pro Schulhalbjahr in einer Länge von ein bis zwei Schulstunden. Inhalte und Aufbau der Klassenarbeiten orientieren sich an den jeweiligen aktuellen Fachlehrplänen. Generell gilt, dass die Klassenarbeiten in der Regel angekündigt werden und die zu prüfenden Inhalte den Schülerinnen und Schülern transparent gemacht werden. Die Anforderungen der Klassenarbeiten ergeben sich somit grundsätzlich aus dem Unterricht.

Alle weiteren schriftlich zu erbringenden Leistungen werden in die sonstigen Leistun­gen eingerechnet.

1.2 Schriftliche Leistungsbewertung 

Für alle Klassenarbeiten gilt, dass von Beginn an nicht nur die Richtigkeit der Ergeb­nisse und die inhaltliche Qualität, fundiert auf den im Unterricht erarbeiteten fachli­chen Kompetenzen, sondern auch die angemessene Form der Darstellung wichtige Kriterien der Bewertung sind. Hierbei ist natürlich der aktuelle Stand der sprachlichen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Die konkreten Bewer­tungskriterien sind abhängig von den aktuellen Vorgaben der Fachlehrpläne.



2. Sonstige Leistungen 

2.1 Sonstige Leistungsfeststellung

Der Bewertungsbereich „sonstige Leistungen“ erfasst die Qualität und die Kontinuität der mündlichen und schriftlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Hierzu gehören generell die aktive mündliche Mitarbeit, Referate, Präsentationen, Hausauf­gaben, Heftführung und kurze schriftliche Überprüfungen. In den naturwissen-schaftlichen Fächern haben Experimente eine besondere Bedeutung. Für das Fach Kunst ist die Werkerstellung relevant. Im Fach Sport stehen Aktivität, Engagement und soziale Kompetenzen neben den fachlichen Fähigkeiten im Fokus. 

2.2 Sonstige Leistungsbewertung

Kriterien für die mündliche Leistungsbewertung sind generell die Entwicklung fachli­cher Kompetenz im Besonderen, der individuelle Lernfortschritt und Leistungsfort­schritt, Recherchefähigkeit, die Kompetenz selbstständig zu arbeiten und die Dar­stellungskompetenz. Die speziellen Kriterien für die mündliche Leistungsbewertung richten sich nach den aktuellen Vorgaben der Fachlehrpläne.

Die mündlichen Leistungen eines einzelnen Schülers sollen den Eltern möglichst schriftlich (z.B. als Zusatzbemerkung unter einer Klassenarbeit) regelmäßig bekannt gegeben werden. 
 

3. Bildung der Zeugnisnote 

Die Zeugnisnote ermittelt sich in den schriftlichen Fächern aus beiden Leistungsbereichen. Die rein rechnerische Ermittlung der Halbjahresnote aus den Bereichen der Klassenarbeiten und der Mitarbeit ist unzulässig. In allen Fächern muss die Halbjahresnote eine an den im Unterricht erworbenen Kompetenzen gemessene Beurteilung der Gesamtleistung der Schülerin bzw. des Schülers darstellen. 

 

Leistungsfeststellung und –bewertung in der Sekundarstufe II 

 

1. Beurteilungsbereich Klausuren 

1.1 Leistungsfeststellung

Eine Facharbeit ersetzt in der Q1 nach aktuellem Beschluss eine Klausur in einem Fach. In den Sprachen ersetzt eine mündliche Leistungsüberprüfung eine Klausur; im Fach Sport kann eine Klausur durch eine Fachpraktische Prüfung, im Fach Kunst kann die Facharbeit durch eine praktische gestalterische Hausarbeit mit schriftlicher Reflexion ersetzt werden. In der Regel orientieren sich die Aufgabenstellungen an den drei Bereichen Reproduktion, Anwendung und Transfer und sind nach den für das Zentralabitur gültigen Operatoren formuliert. 

1.2 Leistungsbewertung

Die Leistungsbewertung bezieht sich auf den Einsatz von Fachkenntnissen und Fachterminologie, auf strukturierten Aufbau, formale, sprachliche und sachliche Kor­rektheit und Klarheit, auf Selbstständigkeit und korrekte Aufgabenerfassung.  Die Bewertung orientiert sich am Punktesystem des Zentralabiturs und am vorgegebenen Notensystem. 
 

2. Beurteilungsbereich ‚Sonstige Mitarbeit’ 

2.1 Leistungsfeststellung

Zur Leistungsfeststellung können Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Hausaufgaben, Referate, Protokolle, Arbeitsmappe, schriftliche Übungen und Testate, Mitarbeit in Gruppen und Projekten, naturwissenschaftliche Experimente sowie punktuelle sportliche oder gestalterische Leistungen herangezogen werden. Es wird erwartet, dass Leistungen eigenverantwortlich in den Unterricht eingebracht werden. 

2.2 Leistungsbewertung

Neben der Qualität der fachlichen Kompetenz sind Selbstständigkeit, Sorgfalt, Engagement, Kooperationsbereitschaft, Sachverstand, Genauigkeit des Aufgabenverständnisses sowie die sprachliche Darstellungsleistung mögliche Grundlagen der Leistungsbewertung. 
 

3. Bildung der Kursabschlussnote 

Den genannten Beurteilungsbereichen kommt generell der gleiche Stellenwert zu, wobei sich die Zeugnisnote aus beiden Leistungsbereichen zusammensetzt. Eine rein rechnerische Ermittlung der Halbjahresnote aus beiden Bereichen ist unzulässig.