Mittelstufe
Die Mittelstufe ist die zweite Stufe in der Sekundarstufe I und das Bindeglied zwischen der Erprobungsstufe und der gymnasialen Oberstufe. Organisatorisch umfasst sie die Jahrgänge 7-9. Hier werden die Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen der gymnasialen Oberstufe vorbereitet und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestärkt. Im achtjährigen Bildungsgang des Gymnasiums erreichen die Schülerinnen und Schüler den mittleren Bildungsabschluss nach der 10. Klasse.
Nachdem die Schülerinnen und Schüler erfolgreich die Erprobungsstufe durchlaufen haben, gehen sie mit der Versetzung in Jahrgangsstufe 7 in die Mittelstufe über. Die Schülerinnen und Schüler verbleiben weiter in ihrem Klassenverband und behalten nach Möglichkeit auch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer aus Jahrgangsstufe 6. Dies gewährleistet soziale Kontinuität in einer Lebensphase, die nun besonders von der Persönlichkeitsentwicklung geprägt ist.
Ab der Jahrgangsstufe 8 haben die Schüler die Chance, ihren individuellen Neigungen nachzugehen. So bietet das KKG im sogenannten Wahlpflichtbereich II ein weit gefächertes Angebot an. In der Jahrgangsstufe 8 stellen sich die Schülerinnen und Schüler in den Lernstandserhebungen 8 zudem dem landesweiten Vergleich.
In der Jahrgangsstufe 9 erhalten Eltern und Schüler detaillierte Informationen über die Wahl der Oberstufenkurse der Sekundarstufe II. Neben der Teilnahme an AG's eröffnet sich engagierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich in der Schülervertretung einzubringen. Auch die Studien- und Berufsorientierung gerät zunehmend ins Blickfeld. In diesem Jahrgang findet die mehrtägige Klassenfahrt statt, die erlebnispädagogisch geprägt ist.
Die gesetzliche Grundlage der Arbeit in der Mittelstufe sind das Schulgesetz des Landes NRW, die APO SI und die Kernlehrpläne der einzelnen Fächer. Ansprechpartner für Fragen der Mittelstufe ist neben den Klassenlehrerteams Herr Böttger, der Mittelstufenkoordinator.
Die Aufnahmeunterlagen für die Mittelstufe finden Sie hier