KÄTHE-KOLLWITZ-GYMNASIUM WESSELING

Fahrtenkonzept

In Zeiten von G8, gekennzeichnet durch Unterrichtsverdichtung und knapper finanzieller Ressourcen, muss besonders deutlich gemacht werden, welche allgemeinpädagogischen und fachspezifischen Ziele Klassen- und Kursfahrten verfolgen. Nur wenn klar wird, dass die KKG-Fahrten Bestandteil unserer Bildungs-und Erziehungsarbeit sind und programmatisch aus unserem Schulleben erwachsen, sind sie zu rechtfertigen.

Unsere Fahrten allgemein stellen das Erleben der Gemeinschaft und das gemeinschaftliche Handeln in den Mittelpunkt.. Sie wollen den Jugendlichen Erfahrungen und Erlebnisse vermitteln, die sie so im Schulalltag und auch in der Freizeit nicht machen können. Darüber hinaus weisen sie themenorientierte Schwerpunkte auf.

Das heißt auch, dass die Fahrten keine Konsumbedürfnisse befriedigen sollen, keine Pauschalreisen sind und nicht dem Urlaub dienen.

  1. verbindliche Fahrten für alle Schülerinnen und Schüler:


Klasse 6:

Schullandheim bzw. Jugendherberge,

Entwicklung u. Stärkung der Klassengemeinschaft, Teambildung, Selbstständigkeit

Klasse 9:

Gruppenerfahrungen in der Natur (z.B. Segelfahrt auf dem Ijsselmeer) sollen

Persönlichkeit und soziale Kompetenzen entwickeln (Erlebnispädagogik),

 

Jgst. Q2:

In-/Ausland

Weltorientierung, interkulturelles Lernen
 

  1. fakultative Fahrten:


Klasse 8:
Englandfahrt anstelle eines Englandaustausches

Klassen 8 – Q1:
Karnevalswoche Traditionsfahrt Skifreizeit

Möglich sind darüber hinaus weitere, themengebundene Fahrten (wie z.B. Theaterfahrt oder Weimarbesuch der Deutsch-LKe), Exkursionen vielfältiger Art, Wandertage, Museumstage ergänzen und erweitern das Fahrtenangebot für alle Jahrgangsstufen.
Mit Ausnahme der Traditionsfahrt Skifreizeit finden alle verpflichtenden Schulfahrten sowie die Englandfahrt im Rahmen einer Fahrtenwoche statt. Diese Fahrtenwoche liegt zwischen Sommer- und Herbstferien und wird langfristig festgelegt, um Planungssicherheit zu schaffen. Innerhalb dieser Fahrtenwoche können auch jahrgangsstufenbezogene Angebote wie z.B. zentrale Wandetage, Projekt- u. Methodentage anberaumt werden. Ansonsten wird der Unterricht in dieser Zeit vertreten.
Fahrten der 6, 9 und Q2 belegen nicht mehr als fünf Unterrichtstage mit Beschlag, und zwar Montag bis Freitag. Die Kostenobergrenzen gelten für Fahrt, Unterkunft, Vollverpflegung (Oberstufe Frühstück und Hauptmahlzeit) und Unternehmungen.
Schulfahrten können nur genehmigt werden, wenn die für Lehrkräfte zur Verfügung stehenden Mittel ausreichend sind. Diese Mittel setzen sich zusammen aus Landesmitteln sowie aus sog. Drittmitteln (wozu u.a. Freiplätze, Eltern- und Eigenbeiträge gehören). Fahrten müssen 6 Monate vor Fahrtbeginn der Schulleitung zur Genehmigung vorgelegt werden. Das genaue Procedere ist im Fahrtenerlass beschrieben.