Fortbildungskonzept
Fortbildungskonzept des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums in Wesseling
1. Vorbemerkung
Das Fortbildungskonzept des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums richtet sich nach den Vorgaben des Schulministeriums NRW, insbesondere nach dem Schulgesetz (SchulG), dem sog. Grundlagenerlass (vgl. BASS 20-22, Nr. 8) sowie dem Budgetierungserlass (vgl. BASS 2ß0-22, Nr. 50.1).
Die Fortbildung von Lehrkräften ist wichtig für die dauerhafte Stärkung der Leistungsfähigkeit von Schulen und dient dazu, Lehrerinnen und Lehrern eine Erweiterung ihrer fachlichen, didaktischen und erzieherischen Kompetenz zu ermöglichen und die Unterrichtsentwicklung zu fördern. Somit ist ein vorrangiges Ziel von Fortbildung die Professionalisierung der Lehrkräfte und ihre Unterstützung für die sich ständig ändernden Anforderungen schulischer Arbeit.
2. Fortbildung, Schulentwicklung und Schulprogramm
Die Fortbildung ist ein zentraler Bestandteil für die Schulentwicklung und unterstützt die Qualitätsentwicklung und –sicherung unseres Gymnasiums. Fortbildungsplanung ist somit ein wichtiges Instrument, um die Interessen, Kompetenzen und Fähigkeiten unserer Lehrkräfte zu erkennen, zu fördern und für die schulische Arbeit zu nutzen. Dabei dient die Fortbildung v.a. dazu, neue Entwicklungen und Anforderungen an Schule zu vermitteln und die Lehrkräfte bei der Umsetzung neuer Vorgaben und Maßnahmen zu begleiten und in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen. Die Erkenntnisse aus den Fortbildungsmaßnahmen fließen systematisch in die schulische Arbeit ein.
Die konkrete Fortbildungsplanung orientiert sich natürlich vorrangig an unserem Schulprogramm und den schulinternen Curricula und soll diese nach Möglichkeit weiterentwickeln. Darüber hinaus ist es wünschenswert, dass sie auch die individuellen Fortbildungsnotwendigkeiten unserer Lehrkräfte in den Blick nimmt.
Lehrerfortbildung wird dabei als ein kontinuierlicher Prozess verstanden, bei dem sich Angebot und Nachfrage flexibel verändern können. Deswegen wird auch ein zu langfristig festgelegtes, starres zeitliches Schema vermieden. Vielmehr sollen Schulleitung und Kollegium gemeinsam einmal im Schuljahr über aktuelle Fortbildungsbedürfnisse beraten können. Sie werden dabei am KKG von der Fortbildungskoordinatorin unterstützt.
Die Fortbildungsplanung stellt sicher, dass am KKG ein stetiger Austausch über Positionen und Ergebnisse der aktuellen Forschung statt findet.
3. Strukturen der Lehrerfortbildung
Fortbildungen, die zur Weiterentwicklung von Unterricht, der Ausgestaltung des Schulprogramms und der Professionalisierung des gesamten Kollegiums dienen, finden in der Regel schulintern statt.
Schulexterne Fortbildungen finden vorrangig bei Themenstellungen, die einzelne Lehrkräfte unserer Schule betreffen, statt, um spezielle Qualifikationen zu vermitteln. Ziel von externen Lehrerfortbildungen ist es auch, die Kooperation mit Lehrkräften anderer Schulen zu stärken.
Es gibt in der Regel drei Fortbildungsformen:
- Fortbildungstage für das ganze Lehrerkollegium, welche in Absprache mit der Schulleitung von der Fortbildungskoordinatorin organisiert werden (sogen „Pädagogische Tage“, vgl. ADO, 11,4).
- Fortbildungen in einzelnen Fachgruppen, welche von den Fachvorsitzenden organisiert werden. Die Fortbildungskoordinatorin kann beratend zur Seite stehen.
- Fortbildungen einzelner Kollegen, die von der jeweiligen Lehrkraft selbst ausgesucht und in Absprache mit der Schulleitung besucht werden. Den Lehrkräften steht dazu in NRW ein breites Angebot zu staatlichen Fortbildungen zur Verfügung (www.suche.fortbildung.nrw.de; www.kompetenzteams.nrw.de). Bei fachspezifischen Fortbildungen sollte im Anschluss ein Bericht in der Fachkonferenz erfolgen.
Aus dem Fortbildungsetat der Schule sind vorrangig Reise- und Materialkosten für die Moderatorinnen und Moderatoren der Kompetenzteams und Honorarkosten für externe Referentinnen und Referenten zu begleichen.
4. Schwerpunkte der Lehrerfortbildung
Die Fortbildungen an unserer Schule orientieren sich, wie bereits erläutert, vorrangig an unserem Schulprogramm und den Vorgaben zur Schulentwicklung des Ministeriums, wie z.B. die Ausgestaltung der neuen schulinternen Curricula.
Dabei stehen folgende Schwerpunkte im Fokus:
- Unterrichtsentwicklung
- individuelle Förderung
- Standardsicherung
- Erziehungsarbeit
- Schulentwicklung
- Professionalisierung der Lehrkräfte
Fortbildungsvorschläge können durch das Kollegium, Fachkonferenzen oder Einzelkolleginnen und –kollegen erfolgen. Jedoch ist zu beachten, dass neben individuellen Fortbildungswünschen, vor allem die verbindlichen Vorgaben der Schulbehörde im Blick behalten werden müssen. Gemäß der ADO (§11,4) ist einer der beiden Pädagogischen Tage im Schuljahr in enger Abstimmung und im Einvernehmen mit der zuständigen schulfachlichen Aufsicht zu gestalten.
Die Schulleitung schlägt Themen vor, die sie für die Entwicklung des Schulprogramms für notwendig hält. Die Lehrerkonferenz entscheidet dann im Rahmen der aufgestellten Grundsätze über die Vorschläge.
5. Zuständigkeiten
Schulleitung
Fortbildung gehört zu den Führungs- und Leitungsaufgaben der Schulleitung.
Sie stellt sicher, dass:
- die Lehrkräfte von Fortbildungsmöglichkeiten erfahren und die Gelegenheit erhalten, an diesen teilzunehmen.
- schulinterne Fortbildungen auf der Grundlage der Entwicklungsziele der Schule durchgeführt werden,
- die Fragen zur Fortbildung in der Schulkonferenz, der Lehrerkonferenz und der Fachkonferenzen beraten werden und Pädagogische Tage von der Schulkonferenz verabschiedet werden.
Die Schulleiterin schlägt dem Lehrerkollegium in Absprache mit der Fortbildungskoordinatorin die Themen und Inhalte für die Pädagogischen Tage vor.
Die Schulleiterin genehmigt Fortbildungsanträge der Kolleginnen und Kollegen.
In enger Zusammenarbeit mit der Fortbildungskoordinatorin wird die Fortbildungsplanung unter Beachtung der in der Lehrerkonferenz beschlossenen Grundsätze vorbereitet.
Fortbildungskoordinatorin
Die Fortbildungskoordinatorin
- organisiert die Planung und Durchführung der Fortbildungstage
- ermittelt den Fortbildungsbedarf des Lehrerkollegiums
- bereitet gemeinsam mit der Schulleitung und der Schulsteuergruppe die jährliche Fortbildungsplanung vor
- unterstützt Fachkonferenzen bzw. schulinterne Arbeitsgruppen in Fortbildungsfragen,
- ist Ansprechpartnerin der Lehrkräfte für alle Fortbildungsfragen,
- sammelt Informationen über Fortbildungsangebote und informiert das Lehrerkollegium,
- dokumentiert die Fortbildungsarbeit der Schule.
- perspektivisch: stellt den Fortbildungsetat auf und bewirtschaftet diesen.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz kann das Lehrerkollegium in der Fortbildungsplanung beratend unterstützen und beschließt über die Durchführung ganztägiger Fortbildungen für das Lehrerkollegium („Pädagogische Tage“).
Lehrerkonferenz
Die Lehrerkonferenz berät in Absprache mit der Schulkonferenz über den Fortbildungsbedarf auf Grundlage der schulischen Entwicklungsziele und fasst Beschlüsse über die Durchführung schulinterner Lehrerfortbildungen.
Fachkonferenz
Die Fachkonferenzen
- beraten intern über den fachspezifischen Fortbildungsbedarf,
- stellen die Teilnahme von Fachkonferenzmitgliedern an dienstlich angeordneten Fortbildungsveranstaltungen sicher,
- informieren sich gegenseitig über die Fortbildungsergebnisse und tauschen Materialien aus.
6. Bewirtschaftung des Fortbildungsetats
Wie alle Schulen in NRW, so erhält auch das KKG ein Fortbildungsbudget zur eigenständigen Bewirtschaftung. Die Höhe des Budgets richtet sich nach Anzahl der an der Schule hauptsächlich beschäftigten Lehrkräfte.
Die Schulleitung stellt unter Beteiligung der Fortbildungskoordinatorin den jährlichen Fortbildungsetat auf (§59 Abs. 5 Schulgesetz NRW). Die Schulkonferenz entscheidet gemäß §65 Abs. 2 Ziff. 17 abschließend über den Etat im Rahmen der Beratung des allgemeinen Schulhaushalts.
7. Evaluation
Die durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen sollen regelmäßig evaluiert werden.
Fortbildungsmaßnahmen, die das ganze Kollegium betreffen, werden auch von diesem evaluiert. Dafür gibt es in den Lehrerkonferenzen die Möglichkeit, Feedback zu der Umsetzung der Erkenntnisse aus den Fortbildungsmaßnahmen im schulischen Alltag zu geben.
In den Fachkonferenzen geschieht die Evaluation durch die Information der Fachkolleginnen und – kollegen über die Ergebnisse der Fortbildungen und die Weitergabe von relevanten Materialien.
8. Ausblick
Es ist perspektivisch vorgesehen, dass die Fortbildungskoordinatorin die Bewirtschaftung des Fortbildungsetats übernimmt. Damit einher geht die Aufstellung von Grundsätzen der Kostenübernahme und der Bewilligung von Fortbildungsmaßnahmen.